Ambulante Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)
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Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)
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Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer (§ 30)
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Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – ISE (§ 35)
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Hilfen für junge Volljährige (§ 41)
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Aufsuchende Familientherapie (§ 27 Abs. 3)
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Begleitete Umgänge (§ 18 Abs. 3)
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Rückführungsmanagement
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Niedrigschwellige Beratung (max. 4 Monate, ohne Antragstellung)
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Durchführung fachlich fundierter Clearingverfahren, im Rahmen Inobhutnahme, durch Unterbringung nach §34 SGB VIII auch längerfristig möglich
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regelmäßige, fachlich fundierte (Entwicklungs)-berichte
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systematisch erstellte Kinderschutzmeldungen mit umfassender Gefährdungsanalyse bei Verdacht/Bestehen einer Kindeswohlgefährdung im Hilfeverlauf
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Ausbau und Umsetzung trägerübergreifender Digitalisierung
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Hürden und Hemmnisse abbauen und Abläufe vereinfachen und effektivieren
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soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII
Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
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Schul- und Hortbegleitung
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Einzelfallhilfe im häuslichen, schulischen und sozialen Umfeld
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festes Mitglied der landkreisweiten AG 78 sowie Steuerung themtischer Arbeitsgruppen (zum Beispiel AG Kinderschutz) Ausbau und Entwicklung tragfähiger Kooperationen zu relevanten Instituitionen, Schulen, Kitas, Gesundheitsamt, KJPD, Frühen Hilfen etc.
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enge, synergetische Verzahnung der einzelnen Projekte -fachlich fundierte Sicherung des Kindeswohls durch kontiniuerliche Begleitung und interne Weiterbildung zur Gefährdungseinschätzung- und abwendung
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lösungsorientiertes Arbeiten für und mit den Familien, Kindern und Jugendlichen - wir finden Wege wo andere aufhören
Stationäre Hilfen
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Inobhutnahme (§ 42) – 24/7 Aufnahme, Krisenintervention, Stabilisierung
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Mutter-/Vater-Kind-Wohnen (§ 19) – pädagogisch begleitete Wohnform für Eltern mit Säuglingen/Kleinkindern
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Betreutes Familienwohnen (BeFa / BEW) – familienorientierte Wohnform mit intensiver Begleitung
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Überführung von einer Hilfeform in eine andere, bei Bedarf (Wechsel stationär in ambulant oder umgekehrt), sowohl für Eltern/Familien im Rahmen des § 19 als auch für Kinder in Unterbringung nach § 42 SGB VIII enge Verzahnung aller Hilfeleistungsformen im Träger
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Synergien nutze, Hilfen somit effektiv und sozialraumorientiert gestalten
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bei betreutetes Familienwohnen dahinter (Kombinationshilfe aus SGB IX und SGB VIII) Hilfen für Eltern mit EIngliederungshilfeanspruch, sowie deren (minderjährige) Kinder, auch ohne Eingliederungshilfeanspruch
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Maria Herwig
FACHLICHE GESAMTLEITUNG
UND ENTWICKLUNG
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