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Kurzüberblick für Fachkräfte der Jugendämter

Diese Seite richtet sich an Mitarbeitende der Jugendämter und informiert über verfügbare Plätze, Meldewege und die Zusammenarbeit mit "Haus Kiebitz" e. V.

Ambulante Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)

  • Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer (§ 30)

  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung – ISE (§ 35)

  • Hilfen für junge Volljährige (§ 41)

  • Aufsuchende Familientherapie (§ 27 Abs. 3)

  • Begleitete Umgänge (§ 18 Abs. 3)

  • Rückführungsmanagement

  • Niedrigschwellige Beratung (max. 4 Monate, ohne Antragstellung)

  • Durchführung fachlich fundierter Clearingverfahren, im Rahmen Inobhutnahme, durch Unterbringung nach §34 SGB VIII auch längerfristig möglich

  • regelmäßige, fachlich fundierte (Entwicklungs)-berichte

  • systematisch erstellte Kinderschutzmeldungen mit umfassender Gefährdungsanalyse bei Verdacht/Bestehen einer Kindeswohlgefährdung im Hilfeverlauf

  • Ausbau und Umsetzung trägerübergreifender Digitalisierung

  • Hürden und Hemmnisse abbauen und Abläufe vereinfachen und effektivieren

  • soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII

Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)

  • Schul- und Hortbegleitung

  • Einzelfallhilfe im häuslichen, schulischen und sozialen Umfeld

  • festes Mitglied der landkreisweiten AG 78 sowie Steuerung themtischer Arbeitsgruppen (zum Beispiel AG Kinderschutz) Ausbau und Entwicklung tragfähiger Kooperationen zu relevanten Instituitionen, Schulen, Kitas, Gesundheitsamt, KJPD, Frühen Hilfen etc.

  • enge, synergetische Verzahnung der einzelnen Projekte -fachlich fundierte Sicherung des Kindeswohls durch kontiniuerliche Begleitung und interne Weiterbildung zur Gefährdungseinschätzung- und abwendung

  • lösungsorientiertes Arbeiten für und mit den Familien, Kindern und Jugendlichen - wir finden Wege wo andere aufhören

Stationäre Hilfen

  • Inobhutnahme (§ 42) – 24/7 Aufnahme, Krisenintervention, Stabilisierung

  • Mutter-/Vater-Kind-Wohnen (§ 19) – pädagogisch begleitete Wohnform für Eltern mit Säuglingen/Kleinkindern

  • Betreutes Familienwohnen (BeFa / BEW) – familienorientierte Wohnform mit intensiver Begleitung

  • Überführung von einer Hilfeform in eine andere, bei Bedarf (Wechsel stationär in ambulant oder umgekehrt), sowohl für Eltern/Familien im Rahmen des § 19 als auch für Kinder in Unterbringung nach § 42 SGB VIII enge Verzahnung aller Hilfeleistungsformen im Träger

  • Synergien nutze, Hilfen somit effektiv und sozialraumorientiert gestalten

  • bei betreutetes Familienwohnen dahinter (Kombinationshilfe aus SGB IX und SGB VIII) Hilfen für Eltern mit EIngliederungshilfeanspruch, sowie deren (minderjährige) Kinder, auch ohne Eingliederungshilfeanspruch

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Maria Herwig

FACHLICHE GESAMTLEITUNG

UND ENTWICKLUNG

01523 / 1053590

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